|
Die Bundesregierung hat am 25.04.2007 im Bundestag die Einführung der EnEV (Energieeinsparverordnung) im Bundestag beschlossen. Damit werden zum 01.01.2008 Energieausweise für Gebäude verbindlich eingeführt. Es gelten aber Übergangsfristen:
Vom In-Kraft-treten der EnEV bis zum 31.12.2007 haben alle Gebäudebesitzer Wahlfreiheit, ob sie den Verbrauchs oder den Bedarfsausweis für ihre Immobilie erstellen lassen wollen.
|
|
Für Wohngebäude mit bis zu vier Wohnungseinheiten, die auf Grundlage der 1. Wärmeschutzverordnung (gilt seit dem 1.11.1977) oder später errichtet wurden, besteht eine Wahlfreiheit zwischen den Energiebedarfs- und Energieverbrauchsausweisen.
|
Für Wohngebäude mit mehr als vier Wohnungseinheiten (Das Baujahr ist dabei unerheblich) gilt ebenfalls Wahlfreiheit.
|
Für Wohngebäude mit bis zu vier Wohnungseinheiten, die vor Geltung der 1. Wärmeschutzverordnung (d. h. vor dem 01.11.1977) errichtet wurden, ist der Energiebedarfsausweis zu verwenden. Ausgenommen sind Wohngebäude, die entweder schon bei der Fertigstellung den energetischen Stand der 1. Wärmeschutzverordnung aufwiesen oder durch Modernisierungsmaßnahmen auf diesen Stand gebracht wurden. In diesen Fällen besteht ebenfalls Wahlfreiheit.
|
|
Für Wohngebäude die bis 1965 fertig gestellt wurden, wird der Energieausweis am 1. Januar 2008 Pflicht,
|
für jüngere Wohngebäude am 1. Juli 2008 und
|
für Nichtwohngebäude am 1. Januar 2009
|