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KfW verändert ihre Programme

Die Kreditanstalt für Wiederaufbau verändert ihre Programme zum 01.10.2009

Die Kreditanstalt für Wiederaufbau hat zum 01.10.2009 ihre Programme hinsichtlich der Anforderungen verändert.

Beim Programm Energieeffizient sanieren bedeutet dies:

Energieeffizient Sanieren

als Kredit oder Investitionszuschuss erhältlich

(Programmnummer Kredit 151, 152 - Investitionszuschuss 430)

Gefördert wird die energetische Sanierung von Wohngebäuden. 

Dabei gilt: je energieeffizienter das Gebäude nach der Sanierung, desto großzügiger die Förderung. Wer vorausschauend denkt, sollte möglichst umfassend sanieren, um künftig bei den Energiekosten und auch CO2 zu sparen. 

Gefördert wird: 

  • der Ersterwerb eines sanierten Gebäudes (auch Eigentumswohnung)
  • alle Maßnahmen, die zur Erreichung eines KfW-Effizienzhauses beitragen
    (Dämmung, Heizungserneuerung, Fensteraustausch, Lüftungseinbau)
  • Einzelmaßnahmen bzw. freie Einzelmaßnahmenkombinationen, die den technischen Mindestanforderungen entsprechen (Dämmung, Heizungserneuerung, Fensteraustausch, Lüftungseinbau)
  • Voraussetzung: 

Es handelt sich um ein Wohngebäude und für das zu sanierende Gebäude wurde vor dem 01.01.1995 der Bauantrag gestellt oder die Bauanzeige erstattet.

Besonderheiten Investitionszuschuss (430)

Wer kann Anträge stellen:

  • Eigentümer (Privatpersonen)
    • bei Sanierung selbst genutzter oder vermieteter Ein- und Zweifamilienhäuser (maximal 2 Wohneinheiten) bzw. beim Erwerb neu sanierter Ein- und Zweifamilienhäuser
    • bei Sanierung von selbst genutzten oder vermieteten Eigentumswohnungen in Wohnungseigentümergemeinschaften bzw. beim Erwerb sanierter Eigentumswohnungen
  • Wohnungseigentümergemeinschaften (mit natürlichen Personen als Wohnungseigentümer)
  • Wo stellen Sie Ihren Antrag?

vor Vorhabensbeginn, direkt bei der KfW

Besonderheiten Kredit (151, 152)

Wer kann Anträge stellen:

  • Privatpersonen
  • Wohnungsunternehmen und Wohnungsgenossenschaften
  • Gemeinden, Kreise, Gemeindeverbände sowie sonstige Körperschaften und Anstalten des öffentlichen Rechts
  • Wo stellen Sie Ihren Antrag?

vor Vorhabensbeginn, bei einer Hausbank Ihrer Wahl

Finanzierungsanteil

  • Basis: 100 % der förderfähigen Kosten
  • maximal 75.000 Euro pro Wohneinheit bei Sanierung zum KfW-Effizienzhaus
  • maximal 50.000 Euro pro Wohneinheit bei Einzelmaßnahmen oder Einzelmaßnahmenkombinationen
  • Aktuelle Programmstruktur

Auf Grund der neuen gesetzlichen Regelungen zur Energieeinsparverordnung (EnEV) wurden die Programmbedingungen überarbeitet und die KfW-Förderung angepasst.

Um den Wechsel in den neuen energetischen Anforderungen zu erleichtern, gelten für eine Übergangszeit bis zum 30.12.2009 parallel die "alten" Programmbedingungen auf Basis EnEV2007 fort.

Hinweis: Die Zahl nach dem Begriff KfW-Effizienzhaus (KfW-EH) zeigt auf, welchen maximalen Energiebedarf das Gebäude gegenüber einem Standard-Neubau haben darf. Der zulässige Jahresprimärenergiebedarf (Qp) eines KfW-Effizienzhauses 130 (EnEV2009) beträgt somit 130 % des für dieses Gebäude maximal zulässigen Energiebedarfs nach EnEV2009.

Programmüberblick

 

aktuelle Förderung auf Basis EnEV 2009

Antragstellung auf Basis EnEV 2007

Tilgungs-
zuschuss
(151)

Zuschuss-
höhe (430)

Antragstellung

ab 01.10.2009 möglich

bis 30.12.2009 möglich

 

 

Programmnummer 152/430

Einzelmaßnahmen oder Einzelmaßnahmen-
kombinationen

Einzelmaßnahmen oder Einzelmaßnahmen-
kombinationen

-

5 %

 

Programmnummer 151/430

KfW-EH 130 (EnEV2009)

  • Jahresprimär-
    energiebedarf Qp 130 % der Werte der EnEV2009
  • Tränsmissions-
    wärmeverlust HT´ 145 % der Werte der EnEV2009

KfW-EH 100 (EnEV2007)

  • Jahresprimär-
    energiebedarf Qp 100 % der Werte der EnEV2007 
  • Tränsmissions-
    wärmeverlust HT´ 100 % der Werte der EnEV2007

5 %

10 %

Programmnummer 151/430

KfW-EH 115 (EnEV2009)

  • Qp 115 % der Werte der EnEV2009
  • HT´ 130 % der Werte der EnEV2009

-

7,5 %

12,5 %

Programmnummer 151/430

KfW-EH 100 (EnEV2009)

  • Qp 100 % der Werte der EnEV2009
  • HT´ 115 % der Werte der EnEV2009

KfW-EH 70 (EnEV2007)

  • Qp 70 % der Werte der EnEV2007 
  • HT´ 70 % der Werte der EnEV2007

12,5 %

17,5 %

Programmnummer 151/430

KfW-EH 85 (EnEV2009)

  • Qp 85 % der Werte der EnEV2009
  • HT´ 100 % der Werte der EnEV2009

-

15,0 %

20,0 %

Hinweis:

Wird ein Sachverständiger mit der qualifizierten Baubegleitung während der Sanierungsphase beauftragt oder Nachtstromspeicherheizungen ausgetauscht oder die Heizungsanlage optimiert können zusätzlich Zuschüsse aus dem Programm Energieeffizient Sanieren - Sonderförderung (Programmnummer 431) bei der KfW beantragt werden.

Weitere Informationen erhalten sie unter www.kfw.de

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Quelle: www.kfw.de

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